STIFTUNGSatzung

§ 2 Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie des Denkmalschutzes
  1. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    1. Gewährung von Förderzuschüssen, Arbeitsstipendien und Studienstipendien für Geisteswissenschaftler;
    2. Verleihung von Nachwuchs- bzw. Förderpreisen;
    3. Gewährung von Arbeitsstipendien für Musiker, Autoren, Übersetzer, Komponisten, bildende Künstler sowie Architekten im Bereich des Denkmalschutzes;
    4. Gewährung von Förderzuschüssen für Ausstellungen, Lesungen, Symposien, Meisterkurse und Theateraufführungen im Bereich des Stiftungszwecks;
    5. Gewährung von Förderzuschüssen für die Verwirklichung von Projekten im Bereich des Stiftungsgegenstands;
    6. Zuwendungen an andere Stiftungen oder Einrichtungen, die ihrerseits im Bereich von Kunst, Kultur und Denkmalschutz tätig sind.
  2. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Einschränkungen

  1. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

§ 16 Stiftungsaufsicht

  1. Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.